Rechtsprechung
   OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13760
OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09 (https://dejure.org/2010,13760)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.09.2010 - 1 A 116/09 (https://dejure.org/2010,13760)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. September 2010 - 1 A 116/09 (https://dejure.org/2010,13760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    FreizügG/EU § 2 Abs 2 Nr 1
    Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit - Arbeitnehmerfreizügigkeit; Unionsbürger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freizügigkeitsrecht des Familienangehörigen eines Unionsbürgers trotz einer zuvor erfolgten Abschiebung; Erforderlichkeit eines vor der Einreise erteilten Visums für einen längerfristigen Aufenthalt bei einem Nachzug des türkischen Ehegatten zu einem Unionsbürger; Besitz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1, AufenthG § ... 102 Abs. 1, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1, FreizügG/EU § 2 Abs. 4, FreizügG/EU § 5 Abs. 2, FreizügG/EU § 6 Abs. 1, FreizügG/EU § 7 Abs. 2, FreizügG/EU § 8 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 5 Abs. 2, StLÜbK Art. 28, AufenthG § 3 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 2 Abs. 2 Nr. 1, SGB III § 284 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 10 Abs. 2 Bst. a, RL 2004/38/EG Art. 25 Abs. 1
    Unionsbürger, Familienangehörige, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarte, Ehegattennachzug, Familiennachzug, Arbeitnehmerbegriff, Arbeitnehmer, freizügigkeitsberechtigt, Pass, Passersatz, Sperrwirkung, Visum, Feststellungsklage, AEUV Art. 45, Arbeitslosigkeit, geringfügige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeitsrecht des Familienangehörigen eines Unionsbürgers trotz einer zuvor erfolgten Abschiebung; Erforderlichkeit eines vor der Einreise erteilten Visums für einen längerfristigen Aufenthalt bei einem Nachzug des türkischen Ehegatten zu einem Unionsbürger; Besitz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Altabschiebung von freizügigkeitsberechtigtem Ehegatten einer Unionsbürgerin

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Altabschiebung von freizügigkeitsberechtigtem Ehegatten einer Unionsbürgerin

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Die begrenzte Höhe der Vergütung hat keine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft (stRspr des EuGH, z.B. Urt. v. 31.05.1989 - Rs. 344/87 - Bettray - Slg. 1989, 1621 Rn 15; Urt. v. 30.03.2006 - Rs. C-10/05 - Mattern u.a. -, Slg. 2006, I-3145 - Rn 22; Urt. v. 04.06.2009 - Rs. C-22/08 - Vatsouras u.a. - DVBl 2009, 972 , Rn 27; Urt. v. 04.02.2010 - Rs. C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 20).

    Auch die Tatsache, dass die Bezahlung der Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV (ex Art. 39 EG) anzusehen (EuGH, z.B. Urt. v. 23.03.1982 - Rs. 53/81 - Levin -, Slg. 1982, 1035, Rn 15f.; Urt. v. 14.12.1995 - C-317/93 - Nolte - Slg. 1995, I-4625, Rn 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortsmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (EuGH, stRspr seit Urt. v. 03.06.1986 - Rs. 139/85 - Kempf - Slg. 1986, 1741, Rn 14; zuletzt Urt. v. 04.06.2009 - C-22/08 - Vatsouras u.a. - DVBl 2009, 972 , Rn 28; Urt. v. 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 20).

    Der Umstand, dass nur sehr wenige Arbeitsstunden geleistet werden, kann "ein Anhaltspunkt" dafür sein, dass die ausgeübten Tätigkeiten nur untergeordnet und unwesentlich sind (EuGH, Urt. v. 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin - Slg. 1992, I-1027, Rn 14); unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit lässt sich aber nicht ausschließen, dass diese Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses als tatsächlich und echt angesehen werden kann (EuGH, Urt. v. 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 26).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Das bedeutet, wie der Europäische Gerichtshof für die entsprechenden Bestimmungen der zuvor geltenden Richtlinien (RL 1968/360 und 1973/148) entschieden hat, dass das Visum "unverzüglich und nach Möglichkeit an den Einreisestellen in das nationale Hoheitsgebiet" zu erteilen ist (Urt. v. 25.07.2002 - Rs. C-459/99 - MRAX, Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417, Rn 60).

    Das Recht des Familienangehörigen auf Einreise und Aufenthalt folgt allein aus der familiären Beziehung zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - Rs. C-459/99 - MRAX, Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417, Rn 59; vgl. auch Urt. v. 25.07.2008 - Rs. C-127/08 - Metock, Slg. 2008,I-6241 = NVwZ 2008, 1097, Rn 93).

    Das Erfordernis eines gültigen Nationalpasses dient in diesem Zusammenhang allein dem Nachweis seiner Identität als Familienangehöriger eines Unionsbürger; lassen sich diese auf andere Art und Weise nachweisen, bedarf es ihrer nicht (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - Rs. C- 459/99 - MRAX, Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417, Rn 61f.; Urt. v. 17.02.2005 - Rs. C-215/03 - Oulane, Slg. 2005 I-1215 = NJW 2005, 1033 , Rn 26).

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Auch die Tatsache, dass die Bezahlung der Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV (ex Art. 39 EG) anzusehen (EuGH, z.B. Urt. v. 23.03.1982 - Rs. 53/81 - Levin -, Slg. 1982, 1035, Rn 15f.; Urt. v. 14.12.1995 - C-317/93 - Nolte - Slg. 1995, I-4625, Rn 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortsmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (EuGH, stRspr seit Urt. v. 03.06.1986 - Rs. 139/85 - Kempf - Slg. 1986, 1741, Rn 14; zuletzt Urt. v. 04.06.2009 - C-22/08 - Vatsouras u.a. - DVBl 2009, 972 , Rn 28; Urt. v. 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 20).

    Außer Betracht bleiben nur solche Tätigkeiten, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als "völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen" (EuGH, stRspr seit Urt. v. 23.03.1982 - Rs 53/81 - Levin - Slg. 1982, 1035, Rn 17).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    In seinem Urteil vom 25.07.2008 (Rs C-127/08 - Metock u.a., Slg. 2008,I-6241 = NVwZ 2008, 1097, Rn 99; ebenso Beschl. v. 19.12.2008 - Rs. C-551/07 - Sahin -, Slg. I-10453 = NVwZ 2009, 293, Rn 32) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich ein Drittstaatsangehöriger, der als Ehegatte einem Unionsbürger nachzieht, der sich in einem Mitgliedstaat aufhält, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, auf die Freizügigkeitsbestimmungen dieser Richtlinie unabhängig davon berufen kann, wie er in den Mitgliedstaat eingereist ist.

    Das Recht des Familienangehörigen auf Einreise und Aufenthalt folgt allein aus der familiären Beziehung zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - Rs. C-459/99 - MRAX, Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417, Rn 59; vgl. auch Urt. v. 25.07.2008 - Rs. C-127/08 - Metock, Slg. 2008,I-6241 = NVwZ 2008, 1097, Rn 93).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Die begrenzte Höhe der Vergütung hat keine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft (stRspr des EuGH, z.B. Urt. v. 31.05.1989 - Rs. 344/87 - Bettray - Slg. 1989, 1621 Rn 15; Urt. v. 30.03.2006 - Rs. C-10/05 - Mattern u.a. -, Slg. 2006, I-3145 - Rn 22; Urt. v. 04.06.2009 - Rs. C-22/08 - Vatsouras u.a. - DVBl 2009, 972 , Rn 27; Urt. v. 04.02.2010 - Rs. C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 20).

    Auch die Tatsache, dass die Bezahlung der Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV (ex Art. 39 EG) anzusehen (EuGH, z.B. Urt. v. 23.03.1982 - Rs. 53/81 - Levin -, Slg. 1982, 1035, Rn 15f.; Urt. v. 14.12.1995 - C-317/93 - Nolte - Slg. 1995, I-4625, Rn 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortsmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (EuGH, stRspr seit Urt. v. 03.06.1986 - Rs. 139/85 - Kempf - Slg. 1986, 1741, Rn 14; zuletzt Urt. v. 04.06.2009 - C-22/08 - Vatsouras u.a. - DVBl 2009, 972 , Rn 28; Urt. v. 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 20).

  • OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09

    Freizügigkeit; Unionsbürger; Familienangehöriger; Bescheinigung; Passpflicht;

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Danach besteht, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31.07.2009 (1 B 169/09 - NVwZ-RR 2010, 256 = InfAuslR 2009, 370) ausgeführt hat, das Recht auf Freizügigkeit unabhängig von dem Besitz eines gültigen Passes.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31.7.2009 (1 B 169/09 - NVwZ-RR 2010, 256 = InfAuslR 2009, 370) ausgeführt hat, enthält die Vorschrift keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Ermächtigung ("darf"), die Vorlage eines Passes oder Passersatzes zu verlangen (zum Charakter der Vorschrift als Ermessensvorschrift vgl. HK-AuslR- Geyer, 2008, Rn 2 zu § 5a FreizügG/EU; siehe ferner Ziff. 5a.2 AVwV-FreizügG/EU: "verlangen kann ").

  • EuGH, 14.04.2005 - C-157/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Richtlinien 68/360/EWG, 73/148/EWG,

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Das Erfordernis eines Aufenthaltsvisums zum Zweck der Familienzusammenführung als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist deshalb nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urt. v. 14.04.2005 - Rs. C-157/03 - Kommission ./. Spanien -, Slg. 2005, I-2911 = InfAuslR 2005, 229, Rn 38) mit den genannten Richtlinien nicht vereinbar.

    Dasselbe gilt für die Weigerung eines Mitgliedstaats, einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, weil er zuvor ein Aufnahmevisum bei der zuständigen Auslandsvertretung hätte beantragen müssen (EuGH, Urt. v. 14.04.2005 - Rs. C-157/03 - Kommission ./. Spanien -, Slg. 2005, I-2911 = InfAuslR 2005, 229, Rn 38).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Arbeitnehmer im Sinne des die Freizügigkeit begründenden Unionsrechts ist jede Person, die während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt und hierfür als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, vgl. z.B. Urt. v. 26.02.1992 - Rs. C-357/89 -, Slg. 1992, I-1027 - Raulin -, Rn 10).

    Der Umstand, dass nur sehr wenige Arbeitsstunden geleistet werden, kann "ein Anhaltspunkt" dafür sein, dass die ausgeübten Tätigkeiten nur untergeordnet und unwesentlich sind (EuGH, Urt. v. 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin - Slg. 1992, I-1027, Rn 14); unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit lässt sich aber nicht ausschließen, dass diese Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses als tatsächlich und echt angesehen werden kann (EuGH, Urt. v. 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 26).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Das Erfordernis eines gültigen Nationalpasses dient in diesem Zusammenhang allein dem Nachweis seiner Identität als Familienangehöriger eines Unionsbürger; lassen sich diese auf andere Art und Weise nachweisen, bedarf es ihrer nicht (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - Rs. C- 459/99 - MRAX, Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417, Rn 61f.; Urt. v. 17.02.2005 - Rs. C-215/03 - Oulane, Slg. 2005 I-1215 = NJW 2005, 1033 , Rn 26).

    Das Erfordernis eines gültigen Passes oder anerkannten Passersatzes ist nicht Voraussetzung des Freizügigkeitsrechts, sondern erleichtert nur dessen Feststellung (EuGH, Urt. v. 17.02.2005, Rs. C-215/03 - Oulane, Slg. 2005 I-1215 = NJW 2005, 1033 , Rn 22); es stellt "eine Verwaltungsformalität dar, die nur der Feststellung eines aus der Eigenschaft des Betroffenen unmittelbar fließenden Rechts durch die nationalen Behörden dient" (a.a.O., Rn 24).

  • EuGH, 30.03.2006 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht

    Auszug aus OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
    Die begrenzte Höhe der Vergütung hat keine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft (stRspr des EuGH, z.B. Urt. v. 31.05.1989 - Rs. 344/87 - Bettray - Slg. 1989, 1621 Rn 15; Urt. v. 30.03.2006 - Rs. C-10/05 - Mattern u.a. -, Slg. 2006, I-3145 - Rn 22; Urt. v. 04.06.2009 - Rs. C-22/08 - Vatsouras u.a. - DVBl 2009, 972 , Rn 27; Urt. v. 04.02.2010 - Rs. C-14/09 - Genc - NVwZ 2010, 367 , Rn 20).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 31.05.1989 - 344/87

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 19.12.2008 - C-551/07

    Sahin - Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 18 EG

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Dies gilt auch dann, wenn die Ausweisung - wie hier - erfolgt ist, bevor der Unionsbürger eine Freizügigkeitsberechtigung erlangt hatte und noch nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regeln ausgewiesen worden war (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 - InfAuslR 2012, 247 Rn. 25 ff. für die nachträgliche Erlangung des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen; a.A. OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09 - InfAuslR 2011, 2 Rn. 44; VGH München, Beschluss vom 9. August 2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012, 404 Rn. 33).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 29 AS 1128/15

    Aufenthalt zur Beschäftigungsausübung - Anforderungen an Glaubhaftmachung -

    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von 154, 00 ? und danach 252, 00 ? (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650, 00 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100, 00 ? () sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175, 00 ? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht;

    Das OVG Bremen hat zur Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, allerdings ohne weitere Begründung oder Gesamtbetrachtung, eine geringfügige Beschäftigung als ausreichend angesehen, obwohl das Arbeitsverhältnis zunächst nur 5 ½ Wochenstunden, später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von erst 154 Euro und danach 252 Euro beinhaltete (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09 -, juris Rn. 35 = InfAuslR 2011, 2 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht